AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Sozialkaufhaus Fairkauf-Hof
(Kaufhaus der Werkhof Projekt gGmbH)
Die in dem Sozialkaufhaus Fairkauf-Hof (Träger: Werkhof Projekt gGmbH) ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren sind zum Abverkauf kostenlos überlassen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden.
Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.
I. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen dem Fairkauf-Hof und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren und Elektrogeräten.
(2) Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen dem Fairkauf-Hof und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen.
(3) Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft.
II. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit
(1) Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren. Diese Waren sind dem Fairkauf-Hof kostenlos durch Dritte zum Verkauf überlassen worden.
(2) Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechende Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden vom Fairkauf-Hof keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.
(3) Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufes an.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
(2) Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig.
(3) Im Falle, dass die Ware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, wird die Möglichkeit der Reservierung für bis zu 3 Tage kostenlos eingeräumt.
(4) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Fairkaufhofs (Eigentumsvorbehalt).
(5) Bei einer Lieferung fallen Lieferkosten von 2 Euro pro gefahrenem Kilometer an.
(6) Bei einem Einkauf unter 30 Euro wird eine Lieferpauschale von 5 Euro bei einer Anfahrt erhoben.
(7) Bei einer Lieferung in das 1. OG fallen, für den Fall das kein Fahrstuhl oder ein zu kleiner Fahrstuhl vorhanden ist, 10 Euro an. Bei jedem weiteren Stockwerk steigt dieser Betrag um 10 Euro.
IV. Reservierung/Nichtabholen der Ware/Rücktritt
(1) Auf Wunsch des Kunden kann die Ware, nach dem Kauf, bis zu 3 Tagen reserviert werden. Ab dem 4. Tag fallen für jeden Tag 10 Euro Lagerkosten an.
(2) Wird die Ware trotz Reservierung verkauft oder kommt diese zu Schaden, so erwachsen dem Kunden hieraus keine Rechte auf Schadensersatz.
(3) Sollte der Kunde den Kauf bereits getätigt haben und möchte seine Ware beanstanden, kann der Kaufbetrag nicht in Bargeld ausgezahlt werden, sondern der Kunde erhält eine Gutschrift über die gezahlte Summe.
V. Gewährleistung/Haftung
(1) Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
(2) Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtwaren unmöglich.
(3) Schlägt die Nachbesserung mehr als zwei Mal fehl, so hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder aber den Kaufpreis angemessen zu mindern. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn kein Nacherfüllungsanspruch gegenüber dem Fairkaufhof geltend gemacht wurde und die Nachbesserung fehlschlug. Eine Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
(4) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung die durch den Käufer verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen.
(5) Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Gebrauchsentschädigung beim Fairkauf-Hof zurück zu geben.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr (§475 BGB) und beginnt mit Übergabe der Kaufsache. Danach sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen.
(7) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(8) Eine Haftung des Fairkauf-Hofs ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Fairkauf-Hofs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Schlussbestimmung
Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.
Dortmund im April 2018
Fairkauf-Hof
Träger: Werkhof Projekt gGmbH